Wettkampfbestimmungen !
1. Wurfweite ist 18 Meter.
2. Die Eisengröße darf maximal 19cm diagonal gemessen,
einschließlich von Zacken und dergleichen, betragen. Sollte ein Eisen
zu groß sein, wird bei Reklamation durch den Gegner die Kehre
mit 9 Punkten bestraft. Kontrollen mit Ring 19 cm werden verstärkt
durchgeführt,das Wurfgerät muss durch den Ring fallen.
3. Geworfen wird nach den Regeln des Salzburger Landesverbandes,
nachdem alle nächstliegenden Eisen zählen und zwar ( 3,5,7,9)
1.Eisen - 3 Punkte
2.Eisen - 2 Punkte
3.Eisen - 2 Punkte
4.Eisen - 2 Punkte
so das eine Mannschaft im günstigsten Falle 9 Punkte bei einer Kehre
erreichen kann.
3a. Wenn beim Messen Zirkel verwendet werden, gelten ausnahmslos
zweischenkelige Zirkel des Landesverbandes.
4.Ein Spiel besteht aus 5 Kehren, der Moar(Anwerfer) hat nur einen Wurf.
Der Anwurf bei der ersten Kehre ergeht aus dem Spielplan,
bei den folgenden Kehren wirft jene Mannschaft an, welche die
vorangegangene Kehre gewonnen hat. Beim falschen Anwerfen wird
das Eisen entfernt und das Spiel geht normal weiter; sollte die
Daube getroffen werden,wird sie wieder auf den 18 Meterpunkt eingelegt.
4a. Ein Nachwerfen (Probewürfe) zwischen den Kehren ist gestattet,
aber das muss vorher bekannt gegeben werden. Um Unstimmigkeiten
vorzubeugen sollte der Gegnermoar ein Eisen aufheben
(bedeutet Spielende)
4b. Wenn beim Anwerfen beide Eisen bei der Daube anliegen, hat der
erste Anwerfer Schuss, dasselbe gilt, wenn ein weiterer Werfer
ein Eisen zur Daube schießt und beide liegen an (Erster Wurf).
Sollte ein Werfer mit einem falschen Eisen werfen, schreibt die
Gegenpartei pro Kehre 9 Punkte! Bei Bruch eines Eisen während
der Kehre muß Meldung an den Gegnermoar oder Schiedsrichter
gemacht werden, zwecks Eisentausch
5. Die Daube soll eine weiße oder gelbe Farbe und eine Größe
von 8x8x8 cm haben und aus Hartholz sein. Beim Messen zählt nur der
feste Daubenkörper, also keine abstehende Späne usw.
Bei Spaltung der Daube während einer Kehre zählt der größereTeil,
bei zwei gleich großen Teilen zählt der dem 18 Meter Mittelpunkt
nähere Teil.
5a. Die Daube darf während des Spielverlaufes nicht ausgegraben,
aufgehalten oder verschoben werden. Dasselbe gilt auch für jedes
Eisen bzw. Wurfgerät.
5b. Sollte die Daube die Bahn verlassen, wird sie nur dann eingelegt,
wenn sich beide Moare einig sind. Sie wird dann parallel in die
Mitte der Bahn eingelegt. Bei Uneinigkeit bleiben sowohl die Daube
wie auch die Eisen wo sie liegen (auch auf der Nebenbahn).
Das Einlegen durch einen Schiedsrichter oder spätere
Reklamationen werden abgelehnt.
5c. Sollte die Daube oder ein Wurfgerät von der Nebenbahn
das Spiel verändern, wird bei Nichteinigkeit der Moare
die Kehre neu begonnen.
Dasselbe gilt beim verrücken der Daube oder eines Eisen
durch einen Schiedsrichter.
5d. Beim Aufhalten von einem Eisen oder der Daube werden die schon
im Spielfeld liegenden Eisen des Verursachers aus dem
Spiel genommen und die Daube bleibt wo sie hinfällt.
Die verbliebenen Werfer der Verursacherpartei können das Spiel
zu Ende führen. Es wirft dann ein Spieler des Verursachers zuerst.
Dasselbe gilt beim vorzeitigen Aufheben von einem Eisen sowie
beim draufsteigen auf ein Eisen im Umkreis von einem Meter
zur Daube.
5e. Die Veranstalter haben für genügend Dauben zu sorgen.
6. Eine Mannschaft besteht aus 4 Werfern. Diese müssen vor
Turnierbeginn als Mannschaft 1,2,3 oder 4 gemeldet werden.
Änderungen und Ersatzspieler müssen gemeldet werden.
Bei Zuwiderhandlungen werden alle Punkte aus der Tageswertung gestrichen.
6a Jeder Spieler mit Spielerpass kann als Ersatzspieler
eingesetzt werden.
Ersatzspieler können in jeder Mannschaft eingesetzt werden.
6b Jede Mannschaft kann pro Turnier einen Ersatzspieler einsetzen.
Die Ersatzspieler müssen vor Turnierbeginn namentlich
gemeldet werden.Außerdem muss sich jeder Ersatzspieler
der zum Einsatz kommt vorher beim Schiedsrichter melden.
Es darf proMannschaft und Tag nur 1x getauscht werden.
6c Ein verspäteter Einstieg ist nur dann möglich, wenn der betreffende
Spieler auf der Tages-Namensliste gemeldet ist.
6d Die Tages-Mannschaftsaufstellung muss mit Namensliste bis
15 Minuten vor Spielbeginn an den Landessportwart oder den
Veranstalter erfolgen.Jeder Werfer kann pro Tag nur in einer
Mannschaft eingesetzt werden.
6e Sollte eine Mannschaft der 1. Landesliga aus welchen Gründen
auch immer im darauf folgenden Jahr nicht mehr antreten,gibt
es nur 2 Absteiger.
6f Sollte eine gemeldete Mannschaft bei einer Veranstaltung des
Landesverbandes nicht antreten, beträgt die Strafe das doppelte
Standgeld = zur Zeit 36.00 EURO.
DAS SPIELFELD
7. Das Spielfeld muss bei Meisterschaften 4 Meter breit und mindestens 30 Meter lang sein.Die Absperrbänder zwischen den Bahnen sollen knapp über dem Boden gespannt sein.
8. Der Sieger jedes Spiels erhält zwei Punkte. Bei Punktegleichheit
entscheidet die Quote. Ist diese auch gleich, entscheidet das
direkte Spiel. Sollten drei Mannschaften Punkte- und Quotengleich
sein,wird jene Mannschaft nach vorne gereiht, die laut Spielplan
das erste Spiel gegen eine der zwei anderen Mannschaften
gewonnen hat. Bei den zwei anderen Mannschaften gelten die
Spiele gegeneinander.
SCHIEDSRICHTER
9. Vor Beginn jeder Meisterschaft werden drei regelkundige
Schiedsrichter bestimmt. Die Schiedsrichter dürfen am Bewerb
aktiv teilnehmen, haben aber beim Spiel der eigenen Mannschaft
keine Entscheidungskraft. Unterbrechung oder Abbruch eines Turniers
bei äußerst widrigen Wetterverhältnissen z.B. wolkenbruchartiger
Regen oder Schneefall kann nur nach Einigung aller drei Schiedsrichter erfolgen.
SCHIEDSRICHTER-ENTSCHEIDUNGEN SIND BINDEND !!!!!
10. Startberechtigt sind alle Werfer(innen) die bei einem Verein der dem
Salzburger Landesverband (SPWV) angeschlossen ist, gemeldet sind
und auch einen gültigen Spielerausweis besitzen.
(gilt auch für Schüler, Jugend und Senioren).
10a Zum Mannschaftsgloadwerfen dürfen jene 4 Werfer antreten,
welche auch das Mannschaftsturnier beenden. ( Sollte während
des Turniers ein Ersatzspieler eingetauscht werden, bestreitet
dieser auch das Mannschaftsgloadwerfen) Gewertet werden alle
4 Durchgänge, wobei pro Durchgang die schlechteste Leistung
gestrichen wird. Es kann im Notfall auch mit drei Werfern
angetreten werden. Keine Siegerpreise in der Tageswertung.
Für die Mannschaftsgloadwertung zählt der Einzelbewerb auf
18 m, es wird auch kein Standgeld eingehoben.
10b Bei Schülermeisterschaften darf wer im laufenden Jahr 15 Jahre
oder jünger ist,antreten. Die Wurfweite beträgt mind. 12 Meter
und kann bis 18 Meter gehen.
Bei Jugendmeisterschaften ist startberechtigt wer im laufenden
Jahr den 18. Geburtstag feiert und jüngere.
Die Wurfweite beträgt 18 Meter.
10c Bei den Senioren ist startberechtigt der im laufenden Jahr
seinen 50. Geburtstag feiert oder älter ist. Für eine Mannschaft
müßen 2 Mann, die im laufenden Jahr ihren 60. Geburtstag
feiern antreten für die weiteren 2 Mann gilt Punkt eins
dieser Regel.
Jugendliche und Senioren sind auch in der allgemeinen Klasse
startberechtigt.
11. Grundbewerb: 18 Meter: 6 Würfe werden gemessen.
( Zählt auch zum Mannschaftsgloadbewerb)
Kombibewerb: je 2 Wurf auf 18, 20 und 22 Meter.
In den Einzelbewerben wird die Daube fixiert.
Gewertet werden bei beiden Disziplinen nur 3 Durchgänge.
(1 Streichresultat)
Bei Punktegleichheit zählen bei der Tageseinzelwertung die Nullen,
bei unentschieden wird gerittert.
(18m 3 Wurf, Kombibewerb je 1 Wurf 18, 20, 22 m)
12. Die Wurfweite beträgt für Schüler mindestens 12 Meter und kann
bis 18 Meter reichen. Für Jugendliche über 15 Jahre beträgt die
Wurfweite 18 Meter,dasselbe gilt im Einzelbewerb, wobei 14 Würfe
mit 2 Streicher gewertet werden.
Im Mannschaftsbewerb kann auch eine Spielgemeinschaft
mit Werfern aus verschiedenen Vereinen gebildet werden!
Außerdem darf nach jedem Spiel ein Ersatzspieler eingesetzt werden.
(Nur Schüler u. Jugend)
.
13.Die Mannschaftswertung erfolgt identisch mit der Allgemeinen Meisterschaft
Einzelwertung: 1 Serie zu 12 Wurf wird gemessen, für den Landesmeister
werden 11 Wurf gewertet. Bei Punktegleichstand werden 2 oder mehrere
Meister anerkannt, dementsprechend entfällt der nächste Rang.
Es werden 2 Wertungen durchgeführt: bis 59 Jahre, ab 60 Jahre
Für die Tageswertung zählen zuerst die Nullen, bei Gleichstand wird gerittert
(6 Wurf gemessen).
ALLGEMEIN
14. Bei Punktegleichheit in der Einzel-Gesamtwertung werden 2 oder
mehrere Meister anerkannt, dementsprechend entfällt der nächste Rang.
Gemessen (auch 1/2cm) und geschrieben wird vom durchführenden Verein.
Auch Sportler, die am Mannschaftsturnier nicht teilnehmen
sind in den Einzelbewerben startberechtigt
14a Startgeld: pro Mannschaft und Durchgang € 18.00;
dasselbe gilt auch für die Senioren und Jugend
14b Einzelbewerb: pro Bewerb € 4.00 (entfällt bei der Jugend).
14c Bei der Jugend- und Seniorenmeisterschaft erhält der
durchführende Verein das gesamte Standgeld.
15.Die Preisgestaltung übernimmt der Landesverband, bei den
Mannschaften werden pro Tag nur mehr 3 Preise vergeben
ebenfalls in den jeweiligen Einzelwertungen
In der Gesamtwertung wird die Anzahl der Preise auf 10 erhöht.
15a. Bei der Schüler- und Jugendmeisterschaft sollte jede Mannschaft
einen Preis erhalten sowie Medaillen für die drei Erstplatzierten.
In der Einzelwertung sollten es pro Klasse 4-6 Preise sein.
15b Die Anzahl der Preise gilt auch für die Gesamtwertung.
VEREINSWECHSEL
Das Gloadwerfen zählt nicht zum Turnier, also kann jeder der
bezahlt mitwerfen.
Die Entscheidung liegt jedoch beim Veranstalter!!!!