Wettkampfbestimmungen !

 

Ausgabe 2011

 

 1. Wurfweite ist 18 Meter.

 

 2. Die Eisengröße darf maximal 19cm diagonal gemessen,

     einschließlich von Zacken und dergleichen, betragen. Sollte ein Eisen

     zu groß sein, wird bei Reklamation durch den Gegner die Kehre

     mit 9 Punkten bestraft. Kontrollen mit Ring 19 cm werden verstärkt

     durchgeführt,das Wurfgerät muss durch den Ring fallen.

 

 3. Geworfen wird nach den Regeln des Salzburger Landesverbandes,

     nachdem alle nächstliegenden Eisen zählen und zwar ( 3,5,7,9)

 

1.Eisen - 3 Punkte

2.Eisen - 2 Punkte

3.Eisen - 2 Punkte

4.Eisen - 2 Punkte

 

 

      so das eine Mannschaft im günstigsten Falle 9 Punkte bei einer Kehre

      erreichen kann.

 

      3a. Wenn beim Messen Zirkel  verwendet werden, gelten ausnahmslos

            zweischenkelige Zirkel des Landesverbandes.

 

 4.Ein Spiel besteht aus 5 Kehren, der Moar(Anwerfer) hat nur einen Wurf.

    Der Anwurf bei der ersten Kehre ergeht aus dem Spielplan,

    bei den folgenden Kehren wirft jene Mannschaft an, welche die

    vorangegangene Kehre gewonnen hat. Beim falschen Anwerfen wird

    das Eisen entfernt und das Spiel geht normal weiter; sollte die

    Daube getroffen werden,wird sie wieder auf den 18 Meterpunkt eingelegt.

 

  4a. Ein Nachwerfen (Probewürfe) zwischen den Kehren ist gestattet,

       aber das muss vorher bekannt gegeben werden. Um Unstimmigkeiten

       vorzubeugen sollte  der Gegnermoar ein Eisen aufheben  

       (bedeutet Spielende)

                     

      4b. Wenn beim Anwerfen beide Eisen bei der Daube anliegen, hat der  

           erste Anwerfer Schuss, dasselbe gilt, wenn ein weiterer Werfer

           ein Eisen zur Daube schießt und beide  liegen an  (Erster Wurf).

           Sollte ein Werfer mit einem falschen Eisen werfen, schreibt die

           Gegenpartei pro Kehre  9 Punkte! Bei Bruch eines Eisen während

           der Kehre muß Meldung an den  Gegnermoar oder Schiedsrichter

           gemacht werden, zwecks Eisentausch

 

 

   

 

DIE DAUBE

 

 5. Die Daube soll eine weiße oder gelbe Farbe und eine Größe

    von 8x8x8 cm haben und aus Hartholz sein. Beim Messen zählt nur der

    feste Daubenkörper, also keine abstehende Späne usw.

    Bei Spaltung der Daube während einer Kehre zählt der größereTeil,

    bei zwei gleich großen Teilen zählt der dem 18 Meter Mittelpunkt

    nähere Teil.

 

     5a. Die Daube darf während des Spielverlaufes nicht ausgegraben, 

           aufgehalten oder verschoben werden. Dasselbe gilt auch für jedes

           Eisen bzw. Wurfgerät.

     5b. Sollte die Daube die Bahn verlassen, wird sie nur dann eingelegt,

           wenn sich beide Moare einig sind. Sie wird dann parallel in die

           Mitte der Bahn eingelegt. Bei Uneinigkeit bleiben sowohl die Daube

           wie auch die Eisen wo sie liegen (auch auf der Nebenbahn).

           Das Einlegen durch einen Schiedsrichter oder spätere

           Reklamationen werden abgelehnt.

 

       5c. Sollte die Daube oder ein Wurfgerät von der Nebenbahn

            das Spiel verändern, wird bei Nichteinigkeit der Moare

            die Kehre neu begonnen.

            Dasselbe gilt beim verrücken der  Daube oder eines Eisen

            durch einen Schiedsrichter.

 

       5d. Beim Aufhalten von einem Eisen oder der Daube werden die schon

            im Spielfeld liegenden Eisen des Verursachers aus dem

            Spiel genommen und die Daube bleibt wo sie hinfällt.

            Die verbliebenen Werfer der Verursacherpartei können das Spiel

            zu Ende führen. Es wirft dann ein Spieler des Verursachers zuerst.

            Dasselbe gilt beim vorzeitigen Aufheben von einem Eisen sowie

            beim draufsteigen auf ein Eisen im Umkreis von einem Meter

            zur Daube.

 

       5e. Die Veranstalter haben für genügend Dauben zu sorgen.

 

 

  
 

 

MANNSCHAFT

           

6.   Eine Mannschaft besteht aus 4 Werfern. Diese müssen vor

     Turnierbeginn als Mannschaft 1,2,3 oder 4 gemeldet werden.

     Änderungen und Ersatzspieler müssen gemeldet werden.

     Bei Zuwiderhandlungen werden alle Punkte aus der Tageswertung gestrichen.

 

      6a  Jeder Spieler mit Spielerpass kann als Ersatzspieler

           eingesetzt werden. 

           Ersatzspieler können in jeder Mannschaft eingesetzt werden.

    

  6b  Jede Mannschaft kann pro Turnier einen Ersatzspieler einsetzen.

       Die Ersatzspieler müssen vor Turnierbeginn namentlich

       gemeldet werden.Außerdem muss sich jeder Ersatzspieler

       der zum Einsatz kommt vorher beim Schiedsrichter melden.

       Es darf proMannschaft und Tag nur 1x getauscht werden.

 

  6c  Ein verspäteter Einstieg ist nur dann möglich, wenn der betreffende

       Spieler auf der Tages-Namensliste gemeldet ist.

 

  6d  Die Tages-Mannschaftsaufstellung muss mit Namensliste bis

       15 Minuten vor Spielbeginn an den Landessportwart oder den

       Veranstalter erfolgen.Jeder Werfer kann pro Tag nur in einer

       Mannschaft eingesetzt werden.

 

  6e  Sollte eine Mannschaft der 1. Landesliga aus welchen Gründen

       auch immer im darauf folgenden Jahr nicht mehr antreten,gibt

       es nur 2 Absteiger.

 

  6f  Sollte eine gemeldete Mannschaft bei einer Veranstaltung des

       Landesverbandes nicht antreten, beträgt die Strafe das doppelte

       Standgeld = zur Zeit 36.00 EURO.

 

 

 

                                                 DAS SPIELFELD

 

7.   Das Spielfeld muss bei Meisterschaften 4 Meter breit und mindestens 30 Meter lang sein.Die Absperrbänder zwischen den Bahnen sollen knapp über dem Boden gespannt sein.

 


                                  TAGESWERTUNG FÜR MANNSCHAFTEN

 

 

8.   Der Sieger jedes Spiels erhält zwei Punkte. Bei Punktegleichheit

     entscheidet die Quote. Ist diese auch gleich, entscheidet das

     direkte Spiel. Sollten drei Mannschaften Punkte- und Quotengleich

     sein,wird jene Mannschaft nach vorne gereiht, die laut Spielplan

     das erste Spiel gegen eine der zwei anderen Mannschaften

     gewonnen hat. Bei den zwei anderen Mannschaften gelten die

     Spiele gegeneinander.

 

 

 


 

 

SCHIEDSRICHTER

 

9.     Vor Beginn jeder Meisterschaft werden drei regelkundige

      Schiedsrichter bestimmt. Die  Schiedsrichter dürfen am Bewerb

      aktiv teilnehmen, haben aber beim Spiel der eigenen  Mannschaft

      keine Entscheidungskraft. Unterbrechung oder Abbruch eines Turniers

      bei äußerst widrigen Wetterverhältnissen z.B. wolkenbruchartiger

      Regen oder Schneefall kann nur nach Einigung aller drei Schiedsrichter erfolgen.

  SCHIEDSRICHTER-ENTSCHEIDUNGEN SIND BINDEND !!!!!

 

 

STARTBERECHTIGUNG

 

  10.    Startberechtigt sind alle Werfer(innen) die bei einem Verein der dem

       Salzburger Landesverband (SPWV) angeschlossen ist, gemeldet sind

       und auch einen gültigen Spielerausweis besitzen.

       (gilt auch für Schüler, Jugend und Senioren).

     

      10a  Zum Mannschaftsgloadwerfen dürfen jene 4 Werfer antreten,

             welche auch das  Mannschaftsturnier beenden. ( Sollte während

             des Turniers ein Ersatzspieler eingetauscht werden, bestreitet

             dieser auch das Mannschaftsgloadwerfen) Gewertet werden alle

             4 Durchgänge, wobei pro Durchgang die schlechteste Leistung

             gestrichen wird. Es kann im Notfall auch mit drei Werfern

             angetreten werden. Keine Siegerpreise in der Tageswertung.

             Für die Mannschaftsgloadwertung zählt der Einzelbewerb auf

           18 m, es wird auch kein Standgeld eingehoben.

    

      10b  Bei Schülermeisterschaften darf wer im laufenden Jahr 15 Jahre

             oder jünger ist,antreten. Die Wurfweite beträgt mind. 12 Meter

             und kann bis 18 Meter gehen.

           Bei Jugendmeisterschaften ist startberechtigt wer im laufenden

           Jahr den 18. Geburtstag feiert und jüngere.

           Die Wurfweite beträgt 18 Meter.

 

      10c  Bei den Senioren ist startberechtigt der im laufenden Jahr

             seinen 50. Geburtstag feiert oder älter ist. Für eine Mannschaft

               müßen 2 Mann, die im laufenden Jahr ihren 60. Geburtstag

               feiern antreten für die weiteren 2 Mann gilt Punkt eins

               dieser Regel. 

            Jugendliche und Senioren sind auch in der allgemeinen Klasse  

            startberechtigt.

 

 

EINZELBEWERBE

 

 

11.  Grundbewerb: 18 Meter: 6 Würfe werden gemessen.

      ( Zählt auch zum Mannschaftsgloadbewerb)

 

      Kombibewerb: je 2 Wurf auf 18, 20 und 22 Meter.

          

      In den Einzelbewerben wird die Daube fixiert.

      Gewertet werden bei beiden Disziplinen nur 3 Durchgänge.

      (1 Streichresultat)

 

      Bei Punktegleichheit zählen bei der Tageseinzelwertung die Nullen,

      bei unentschieden wird gerittert.

      (18m  3 Wurf, Kombibewerb je 1 Wurf 18, 20, 22 m)

 

 

  

 

SCHÜLER UND JUGEND

 

12. Die Wurfweite beträgt für Schüler mindestens 12 Meter und kann

     bis 18 Meter reichen. Für Jugendliche über 15 Jahre beträgt die

     Wurfweite 18 Meter,dasselbe gilt im Einzelbewerb, wobei 14 Würfe

     mit 2 Streicher gewertet werden.

  Im Mannschaftsbewerb kann auch eine Spielgemeinschaft

  mit Werfern aus verschiedenen Vereinen gebildet werden!

  Außerdem darf nach jedem Spiel ein Ersatzspieler eingesetzt werden.

  (Nur Schüler u. Jugend)

              .

   SENIOREN

 

13.Die Mannschaftswertung erfolgt identisch mit der Allgemeinen Meisterschaft

    Einzelwertung: 1 Serie zu 12 Wurf wird gemessen, für den Landesmeister

    werden 11 Wurf gewertet. Bei Punktegleichstand werden 2 oder mehrere

    Meister anerkannt,   dementsprechend entfällt der nächste Rang.

  Es werden 2 Wertungen durchgeführt: bis 59 Jahre, ab 60 Jahre

  Für die Tageswertung zählen zuerst die Nullen, bei Gleichstand wird gerittert

  (6 Wurf gemessen).

 

ALLGEMEIN

 

14. Bei Punktegleichheit in der Einzel-Gesamtwertung werden 2 oder

     mehrere Meister anerkannt, dementsprechend entfällt der nächste Rang.

       Gemessen (auch 1/2cm) und geschrieben wird vom durchführenden Verein.

       Auch Sportler, die am Mannschaftsturnier nicht teilnehmen

       sind in den Einzelbewerben startberechtigt

 

 

    14a  Startgeld: pro Mannschaft und Durchgang € 18.00;

           dasselbe gilt auch für die Senioren und Jugend

 

    14b  Einzelbewerb: pro Bewerb € 4.00 (entfällt bei der Jugend).

 

     14c Bei der Jugend- und Seniorenmeisterschaft erhält der

          durchführende Verein das gesamte Standgeld. 

 

 

 

PREISGESTALTUNG

 

   15.Die Preisgestaltung übernimmt der Landesverband, bei den

       Mannschaften werden pro Tag nur mehr 3 Preise vergeben

       ebenfalls in den jeweiligen Einzelwertungen

        In der Gesamtwertung wird  die Anzahl der Preise auf 10 erhöht.

 

   15a. Bei der Schüler- und Jugendmeisterschaft sollte jede Mannschaft

          einen Preis erhalten sowie Medaillen für die drei Erstplatzierten.

          In der Einzelwertung sollten es pro Klasse 4-6 Preise sein.

 

 15b  Die Anzahl der Preise gilt auch für die Gesamtwertung. 


 

 

    

VEREINSWECHSEL

 

  1. Der Übertritt eines Sportlers zu einem anderen Verein kann nur im Zeitraum nach   Abschluss der Meisterschaft und bis zum Meldeschluss der nächsten Meisterschaft erfolgen.

 

BEMERKUNGEN AM RANDE

 

   17. Bei 8er Brauchtumsturnieren liegt der Wertungsmodus 

         beim jeweiligen Veranstalter.Dieser sollte jedoch schon bei der

        Ausschreibung bekannt gemacht werden.

   Das Gloadwerfen zählt nicht zum Turnier, also kann jeder der

   bezahlt mitwerfen.

 

Die Entscheidung liegt jedoch beim Veranstalter!!!!

 

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